Behandlungszeiten

Mo bis Fr 7 – 22 Uhr |­ Sa 7 – 12 Uhr

 

 

Bahnhofplatz 4 (Badenerhof) | 5400 Baden

Termine Tel. 076 224 54 00termine@guter-ruf.ch
Für Ärzte guter-ruf@physio-hin.ch

Wer soll das bezahlen?

Physiotherapie wird aufgrund einer ärztlichen Verordnung durchgeführt. In der Regel werden Behandlungsserien von 9 Sitzungen empfohlen. Die Grundversicherung oder bei einem Unfall die Unfallversicherung übernimmt die Kosten dafür. Behandlungen von Medizinischen Masseuren können über eine Zusatz- oder Komplementärversicherung abgerechnet werden. Eine ärztliche Verordnung ist nicht unbedingt notwendig – es empfiehlt sich aber im Vorfeld, bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache einzuholen.

Grundversicherung

Das KVG, Bundesgesetz über die Krankenversicherung, reglementiert die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die soziale Krankenversicherung ermöglicht jeder in der Schweiz wohnhaften Person den Zugang zu adäquaten Pflegeleistungen im Falle von Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern letzteres Risiko nicht bereits über die Unfallversicherung abgedeckt ist.

Unfallversicherung

Sitzungen bei der Physiotherapie werden von der Unfallversicherung gemäss ärztlicher Verordnung übernommen.
Sitzungen bei den Medizinischen Masseuren werden mit maximal CHF 55.00 pro Sitzung vergütet. In der Regel wird analog zur Physiotherapie eine Serie von 9 Sitzungen bewilligt.

Zusatzversicherung/Komplementärversicherung

Das VVG, Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, reglementiert unter anderem die Krankenversicherungskategorien, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung ergänzen.

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