Wer soll das bezahlen?
Grundversicherung
Das KVG, Bundesgesetz über die Krankenversicherung, reglementiert die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die soziale Krankenversicherung ermöglicht jeder in der Schweiz wohnhaften Person den Zugang zu adäquaten Pflegeleistungen im Falle von Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern letzteres Risiko nicht bereits über die Unfallversicherung abgedeckt ist.
Unfallversicherung
Sitzungen bei der Physiotherapie werden von der Unfallversicherung gemäss ärztlicher Verordnung übernommen.
Sitzungen bei den Medizinischen Masseuren werden mit maximal CHF 55.00 pro Sitzung vergütet. In der Regel wird analog zur Physiotherapie eine Serie von 9 Sitzungen bewilligt.
Zusatzversicherung/Komplementärversicherung
Das VVG, Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, reglementiert unter anderem die Krankenversicherungskategorien, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung ergänzen.